F&F IN ALTERSINSTITUTIONEN
Fragen? Wünsche?
Unsere Erstberatungen sind kostenlos. Gerne gebe ich Auskunft oder erarbeite ein Angebot, das auf Ihre Institution zugeschnitten ist.
Konsum und Sucht sind kein «Privileg» der Jugend. Auch die ältere Generation ist konsumfreudig. Suchtprobleme gibt es auch bei älteren Menschen, sie werden aber noch sehr oft tabuisiert.
Wird der Konsum im Alter problematisch, bedeutet das eine besondere Herausforderung für Angehörige oder andere Bezugspersonen - besonders Mitarbeitende in Altersinstitutionen wie Alters- oder Pflegeheimen.
Je ausgeprägter Substanzprobleme sind, desto umfangreicher wird der Betreuungsaufwand. Auch der Alltag in Altersinstitutionen kann sich dann schwieriger gestalten und stellt eine Herausforderung dar – für Mitarbeitende aber auch für Mitbewohnende.
STUFENPLAN
Jede Person kann Selbstbestimmt handeln, egal wie alt diese Person ist. Darum ist auch bei älteren Personen die Voraussetzung dafür, etwas gegen Suchtprobleme zu unternehmen, das Einverständnis der betroffenen Person. Falls sich ein Mensch - egal welchen Alters - dafür entscheidet, das Verhalten nicht zu ändern, muss diese Wahl respektiert werden.
Hilfreich ist dabei eine gemeinsame Haltung zum Umgang mit Suchtproblemen, welche die Institution vorgibt. So bekommen die Mitarbeitenden die nötige Unterstützung und legitimation ihres Handelns in schwierigen Situationen.
Früherkennung und Frühintervention werden erleichtert, wenn Verantwortlichkeiten geregelt und die Zuständigen geschult sind. Eine gemeinsame Haltung ermöglicht eine einheitliche Umsetzung und beugt der Stigmatisierung von Betroffenen vor. Klären Sie dafür folgende Fragen:
– Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt?
– Wie und wo sollen die Beobachtungen festgehalten werden?
– Mit wem werden Beobachtungen geteilt?
– Wann ist es angezeigt, eine Massnahme einzuleiten und welche Massnahmen sind angebracht?
– Welche internen oder externen Fachstellen bieten den Mitarbeitenden geeignete Unterstützung?
– Wann werden diese miteinbezogen?
Suchtentwicklungen im Alter haben viele Erscheinungsformen und sind nicht immer leicht zu erkennen. Je früher sie wahrgenommen werden, desto eher kann die betroffene Person unterstützt werden.
Bezugspersonen von älteren Menschen haben eine wichtige Funktion, wenn es darum geht, im Betreuungsalltag ein vermutetes Substanzproblem frühzeitig wahrzunehmen. Jede betreuende Bezugsperson, die regelmässigen Kontakt zur Person hat, kann körperliche und seelische Veränderungen wahrnehmen. Dafür muss man keine keine Suchtexpertin, kein Suchtexperte sein.
Viele Symptome einer Suchtentwicklung werden oft für alters- bedingt gehalten und dadurch übersehen. Werden Veränderungen bei der Person festgestellt, sollten diese möglichst bei jedem Kontakt notiert werden. Dies hilft später dabei, die wahrgenommenen Veränderungen mit Arbeitskolleginnen und -kollegen zu reflektieren und allenfalls bei der betroffenen Person anzusprechen.
Dabei geht es nie um eine «Beweisführung» oder Diagnosestellung. Die Veränderungen einer Person, die Ihnen Anlass zur Sorge gibt, sollen offen und bewertungsfrei wahrgenommen werden.
Beobachten Sie während mehrerer Wochen das Verhalten der betroffenen Person und halten Sie die Fakten fest. Unsere Checkliste liefert Ihnen nützliche Anhaltspunkte. Je genauer Sie folgende Aspekte dokumentieren, desto leichter fällt anschliessend die Gesprächsführung.
– Erscheinungsbild Person und Umgebung
– Gang / Bewegung
– Verhalten
– Stimmungslage
– Sprache
– Äusserungen (Klagen)
– Soziales Umfeld
Wenn Sie bei einer betreuten Person ein Suchtproblem vermuten, ist umsichtiges Handeln notwendig. Die gemachten Beobachtungen müssen unbedingt mit Ihrem Team besprochen und gemeinsam reflektiert werden. Schnellschüsse provozieren Abwehr und sind kontraproduktiv.
Die Weitergabe der Beobachtungen an die Leitung und das Team ermöglichen Entlastung der Miterbeiterin, des Mitarbeiters. Alle beteiligten Personen tauschen dabei ihre Beobachtungen aus.
Zu beachten ist, dass die Beobachtung einer Einzelperson stark vom jeweiligen Erfahrungshintergrund beeinflusst wird . Eine gemeinsame Besprechung der Beobachtungen mit weiteren Beteiligten hilft dabei, eine Situation einzuschätzen und ein neutrales Bild davon zu erhalten.
Dabei stehen folgende Fragen im Zentrum:
− Liegt ein (be)handlungsbedürftiges Verhalten vor?
− Wird die Lebensqualität der Person durch den Substanzkonsum beeinträchtigt oder gesteigert?
− Welche Risikofaktoren begünstigen die Auffälligkeiten?
− Ist die Grenze des Tolerierbaren erreicht (Beleidigungen, Gewalt etc.)?
Machen Sie sich vor dem Gespräch mit der betroffenen Person Gedanken zu folgenden Fragen:
– Was könnte ich falsch wahrnehmen?
– Was ist meine Aufgabe?
– Wen beziehe ich mit ein?
– Wie spreche ich die Person auf meine Beobachtungen an?
– Wie bereite ich ein allfälliges Gespräch vor? Was ist das Ziel des Gesprächs?
– Wie begründe ich es?
– Was verlange ich von ihm/ihr?
– Welche Ressourcen hat er/sie?
– Wer im Umfeld ist betroffen (Angehörige, Mitbewohnende, Mitarbeitende, etc.)?
– Welche Hilfsangebote kann ich ihm/ihr vorschlagen?
Auf das Erkennen und Reflektieren folgt das Handeln. Beratung, Betreuung, motivierende Gespräche und die Behandlung wollen umsichtig geplant sein.
Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Das Ziel ist, die betroffene Person zu stärken, ihre Selbstbestimmung zu erhalten und sie zu einer Verhaltensänderung anzuregen. Dokumentieren und terminieren Sie allenfalls beschlossene Massnahmen.
Werten Sie den Prozess nach dem Abschluss der Gespräche aus, um Erkenntnisse zu nutzen. Überprüfen Sie, ob und wie das Vorgehen zu einer Stabilisierung oder Verbesserung der individuellen, kollektiven und institutionellen Situation beigetragen hat. Nutzen Sie dafür die folgenden Fragen.
– Wie hat sich die Situation verändert?
– Was muss am Prozess angepasst werden?
– Wo werden die Erkenntnisse abgelegt?
– Wer muss informiert werden?