Wenn Jugendliche intime Fotos und Videos austauschen, schrillen bei vielen erwachsenen Bezugspersonen die Alarmglocken. Die Risiken scheinen offensichtlich – ist das überhaupt legal?
Im ZEMBIInput werfen wir zunächst einen Blick auf das neue Sexualstrafrecht und darauf, wie es der Tatsache Rechnung trägt, dass Sexting für viele Jugendliche Teil ihrer sexuellen Entwicklung und Identitätsfindung ist. Was ist erlaubt? Was, wenn solche Bilder in einem Chat weiterverbreitet werden? Wann spricht man von Sextortion – also gezielter Erpressung?
Im zweiten Teil geht es – exemplarisch am Kanton Luzern – um die strafrechtlichen Konsequenzen: Was erwartet Jugendliche, wenn sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten?
Abschliessend zeigen wir auf, wie im Rahmen der Prävention in Schulklassen auf das Thema eingegangen werden kann, ohne den moralischen Zeigefinger zu erheben.
Die Teilnehmenden erhalten konkrete Informationen zum rechtlichen Rahmen sowie Impulse für die eigene Praxis.
Organisiert wird der kostenlose Input vom ZEMBI. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wann und wo
Dienstag, 02.09.2025 18:00 – 19:00 Uhr
Online (Zoom)
Kosten
keine
Kursleitung
Fabienne Marbach, Akzent Luzern und Nina Hobi, Jugend und Medien